Von Ophelie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer bei DPAM
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Ophelie Mortier, DPAM
- Rat-Vorschlag vom 24. Juni bietet erste Antworten zu SFDR 2.0
- Streitpunkte:
* Evtl. Ausschluss von Unternehmen, die Transformation benötigen
* Staatsanleihen bleiben
weitgehend auf ESG-Basics-Kategorie beschränkt, nur begrenzte Nutzung in
Transition-Kategorie möglich
* Evtl. Sonderregeln für professionelle Investoren: „Professional Opt-Out“
- Positive Entwicklung: Entfall PAI-Erklärung auf Unternehmensebene (sofort, ohne Übergangsregelung)
Ophelie Mortier, Chief
Sustainable Investment Officer bei DPAM, kommentiert wie folgt:
Am 24. Juni hat der
EU-Rat seinen Vorschlag für die Reform der
Nachhaltigkeits-Offenlegungsverordnung SFDR vorgelegt. Ab voraussichtlich
September beginnen die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission,
Rat und Parlament. Sobald dieser Prozess startet, können keine neuen Ideen mehr
eingebracht werden – es wird nur noch über die bereits vorliegenden Vorschläge
verhandelt. Das Europäische Parlament hat seine endgültige Position dazu noch
nicht festgelegt, was für zusätzliche Unsicherheit sorgt.
Drei Streitpunkte prägen
die Debatte:
1. Wer darf sich „im
Übergang“ nennen?
SFDR 2.0 soll
Finanzprodukte künftig in drei Kategorien einteilen: nachhaltig, im Übergang
("Transition") und ESG-Basics. Strittig ist, welche Unternehmen sich
für die Transition-Kategorie qualifizieren dürfen. Kommission und Parlament
wollten strengere Ausschlusskriterien als ursprünglich geplant, wodurch viele
Unternehmen aus besonders klimaschädlichen Branchen von vornherein
ausgeschlossen worden wären. Der Rat lockert das nun etwas – Kritiker bemängeln
aber, dass eine klare wissenschaftliche Begründung fehlt, warum bestimmte Branchen
drin sind und andere nicht. Der Kernkonflikt: Ausgerechnet die Unternehmen, die
am dringendsten eine Transformation brauchen, könnten von Förderprodukten
ausgeschlossen bleiben.
2. Staatsanleihen
bleiben ein Problemfall
Für institutionelle
Anleger sind Staatsanleihen eine der wichtigsten Anlageklassen – doch die neue
Regulierung behandelt sie stiefmütterlich. Portfolios, die stark auf
Staatsanleihen setzen, dürften künftig meist nur die niedrigste Kategorie
("ESG-Basics") erreichen. Selbst in der mittleren Kategorie wären nur
EU-Staatsanleihen zugelassen, und das auch nur bis zu einem Anteil von 15
Prozent. Für die oberste Nachhaltigkeitskategorie kämen nur speziell
zweckgebundene Anleihen infrage. Das macht es klassischen gemischten Portfolios
praktisch unmöglich, als besonders nachhaltig eingestuft zu werden.
3. Sonderregeln für
Profi-Investoren?
Diskutiert wird auch ein
"Professional Opt-out": Sollen Fonds, die ausschließlich
institutionellen Investoren angeboten werden, von den neuen
Klassifizierungspflichten ausgenommen werden? Der Rat ist dafür – begrenzt auf
alternative Investmentfonds für Profianleger, mit der Begründung, dass diese
ohnehin weniger Schutz benötigen als Privatanleger. Das Europäische Parlament
lehnt das ab: Es fürchtet einen gespaltenen Markt und eine geschwächte
Glaubwürdigkeit des gesamten Regelwerks.
Gute Nachrichten für die
Branche
Es gibt auch
Erleichterungen. Die aufwendige PAI-Erklärung (Angaben zu den wichtigsten
Nachteilswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren) auf Unternehmensebene soll
wegfallen – und das sofort mit Inkrafttreten der neuen Regeln, nicht erst nach
der üblichen 24-monatigen Übergangsfrist. Auf Produktebene bleiben aber
ausgewählte Kennzahlen weiterhin Pflicht; welche genau, ist noch offen. Auch
individuelle Vermögensverwaltungsmandate sollen sofort von der neuen Verordnung
ausgenommen werden.
Erste spürbare
Auswirkungen der neuen Regeln werden für etwa 2027 erwartet.
Einordnung für Anleger
Trotz aller
regulatorischen Unsicherheit lautet die Botschaft an professionelle Investoren,
nicht von ihrer Nachhaltigkeitsstrategie abzurücken. ESG-Themen wie
Dekarbonisierung und Transitionsfinanzierung bleiben eng mit wirtschaftlicher
Wettbewerbsfähigkeit und strategischer Souveränität verknüpft – unabhängig
davon, wie die Regulierung im Detail am Ende aussieht.
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DPAM - Degroof Petercam Asset Management
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