Beitrag von Dr. Josef Baumüller, TU Wien
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Im Dezember 2025 kamen die politischen Abstimmungen zum „Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit“ zum Abschluss. Damit konnte die im Februar 2025 gestartete Initiative (1) zur Vereinfachung des europäischen Normenrahmens hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten abgeschlossen werden. Die beschlossenen Neuregelungen schaffen allerdings teilweise neue Komplexitäten. Der vorliegende Beitrag (im Anhang links sowie im Bereich Reports) umreißt dies für die abgeschlossene Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die damit einhergehenden neuen Anforderungen an die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (2).
Autor: Dr. Josef Baumüller, TU Wien, Lehrbeauftragter an der Technischen Universität Graz und an der Wirtschaftsuniversität Wien.
(1) Siehe hierzu Baumüller, ZCG 2/2025 S. 88 ff.. (2) Die Darstellungen basieren auf dem Kompromisstext, der im Nachgang an die politische Einigung am 10.12.2025 veröffentlicht wurde (Interinstitutional File: 2025/0045 (COD)).
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ESG Research
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