Vereinfachungen in der ESG-Regulierung standen für 2025 auf dem Programm der EU. Die Europäische Kommission wollte den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Ophelie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer von DPAM, fasst die rasante Entwicklung zusammen.
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Ophelie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer
Änderungen betrafen die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene
Offenlegungspflichten (SFDR), die Richtlinie über die
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Richtlinie über
die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD). Was
bedeuten diese Entwicklungen für Finanzinstitute und Unternehmen?
CSRD versus CSDDD: Geltungsbereich, Schwellenwerte und strategische
Auswirkungen
Ein Meilenstein für die EU-Nachhaltigkeitsregulierung
war die Fertigstellung und Vereinfachung der CSRD und CSDDD. Beide sollen
die Rechenschaftspflicht von Unternehmen verbessern, aber nur eine begrenzte Anzahl
der Unternehmen unterliegt den strengeren Anforderungen der CSDDD.
So gilt die CSRD für große EU-Unternehmen und bestimmte
Nicht-EU-Muttergesellschaften (ab 1.000 Mitarbeiter und €450 Mio.
Jahresnettoumsatz) für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027
beginnen, d.h. die Berichterstattung wird im Jahr 2028 erforderlich. Die CSDDD
beschreibt Pflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen für
sehr große EU-Unternehmen und bestimmte Nicht-EU-Unternehmen mit höheren
Schwellenwerten (ab 5.000 Mitarbeiter und €1,5 Mrd. Umsatz). Die
Verpflichtungen beginnen im Juli 2029. Strafen bis zu 3 % des
Nettoumsatzes können verhängt werden.
Zu den wichtigsten Unterschieden zwischen den Richtlinien gehören die
Behandlung von Nicht-EU-Unternehmen, die Strafen, Ausnahmen und die zivilrechtliche
Haftung. Da Geltungsbereich und Kriterien voneinander abweichen, ist die
Umsetzung schwierig. Sowohl CSRD als auch CSDDD haben ihren Geltungsbereich
erheblich eingeschränkt. Man wird von ESG-Datenanbietern abhängig bleiben, um Informationslücken
zu füllen.
Ob freiwillige Offenlegungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine
Lösung darstellen, ist offen, aber ihre Einführung sollte gefördert werden. Vereinfachte
Standards ermöglichen es diesen Firmen, ihr Engagement für ESG-Praktiken unter
Beweis zu stellen, die Transparenz für Stakeholder zu verbessern und sich auf
künftige Anforderungen vorzubereiten, ohne dass sie durch eine Berichtspflicht
belastet werden.
SFDR-Vereinfachung und ihre Kehrseiten
Die Verkleinerung des
Anwendungsbereichs war weitaus weniger wahrscheinlich als die Einführung von
drei Kategorien. Wichtig: Portfoliomanagementdienstleistungen und
Anlageberatung fallen nur für bestimmte alternative und geschlossene Fonds in
den Anwendungsbereich. Zu den wichtigsten Anpassungen gehören die Streichung
der Kategorie „nachhaltige Anlageprodukte” und der Anforderungen auf
Unternehmensebene hinsichtlich der wesentlichen negativen Auswirkungen
(Principal Adverse Impact, PAI), die Streichung des Grundsatzes „keine
wesentlichen negativen Auswirkungen” (Do No Significant Harm, DNSH) für
bestimmte Ausschlüsse und die Integration von guter Unternehmensführung in
umfassendere Ausschlusskriterien.
Die Berichterstattung zur Angleichung der Taxonomie ist nur noch für
Produkte erforderlich, die als „Transition” oder „Sustainable” mit einem
Umweltziel kategorisiert sind. Für die neuen Produktkategorien „Transition”,
„ESG Basics” und „Sustainable” gilt eine Mindestinvestitionsschwelle von 70 %.
Diese könnte für die Kategorie „Sustainable” im Widerspruch zu den
ESMA-Leitlinien für Fondsbezeichnungen stehen, die die niedrigere
Mindestschwelle von 50 % vorsehen.
Darüber hinaus schließen die Ausschlüsse in der Kategorie „Transition“
praktisch den gesamten Energiesektor aus. Wie diese Kriterien ausgelegt,
diskutiert und möglicherweise überarbeitet werden, bleibt abzuwarten.
Die Richtlinien der ESMA zu Fondsbezeichnungen haben sich bereits auf die
Fondsbranche ausgewirkt. Bei Fonds mit höherem Engagement in fossilen wurden
eher ESG-Begriffe gestrichen. Fonds die solche Begriffe beibehielten, reduzierten
dieses Engagement.
Rückschlag für Umweltstandards
Die jüngsten Änderungen am
Regelwerk fügen sich ein in die Lockerung von Umwelt- und Klimavorschriften auf
EU- und nationaler Ebene. Beispiele sind Straffungen bei den Zulassungs- und Verlängerungsverfahren
im Bereich Lebens- und Futtermittel sowie ein deutscher Gesetzentwurf, der Ziele
zur Senkung des Energiebedarfs streichen würde. In ganz Europa herrscht der
Trend, dem Wachstum Vorrang vor dem Klimaschutz einzuräumen.
Pragmatische Wende in der nachhaltigen Finanzwirtschaft
Klimarisiken, Betriebsstörungen
und gestiegene Erwartungen der Anleger sind jedoch weiterhin dringende
Anliegen. Die versicherten Schäden durch Naturkatastrophen beliefen sich 2025 zum
sechsten Mal in Folge weltweit auf über 100 Milliarden US-Dollar – obwohl die
USA von Hurrikanen verschont blieben. Mehr als 450 Personen verklagen die
japanische Regierung, deren Klimaziele hinter den Verpflichtungen zur
Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 °C über dem vorindustriellen
Niveau zurückbleiben. Die Nachfrage nach glaubwürdigen Klimaschutzmaßnahmen wächst
weltweit.
CBAM – neue Ära für die EU-Klimapolitik
Die vollständige Umsetzung des
CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) ab dem 1. Januar 2026 soll gleiche
Wettbewerbsbedingungen für die europäische Industrie schaffen, indem es
importierten Waren gleichwertige CO2-Kosten auferlegt und Anreize für die
globale Dekarbonisierung schafft.
Bedenken gibt es hinsichtlich Handelsspannungen, Kompliziertheit und dem
erschwerten Zugang von Entwicklungsländern zu den EU-Märkten. Erfolgreich wird
CBAM sein, wenn es sorgfältig konzeptioniert und im kontinuierlichen Dialog mit
globalen Partnern durchgesetzt wird.
Darüber hinaus tritt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) am 30. Dezember
2026 in Kraft und gewährt Kleinst- und Kleinunternehmen eine zusätzliche
Übergangsfrist von sechs Monaten.
Fazit: Resilienz als zentrales Gebot
Die Reformen von CSRD, CSDDD und
SFDR werden Umfang und Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeits-
und Finanzdaten von Unternehmen erheblich verändern, die Schwellenwerte anheben
und den Berichtsaufwand für viele Unternehmen verringern.
Das CBAM und die EUDR werden erhebliche Auswirkungen auf den Handel und die
Lieferketten haben, da das CBAM CO2-Kosten für Importe einführt und die EUDR
entwaldungsfreie Lieferketten vorschreibt.
Resilienz ist das zentrale Thema für nachhaltige Finanzen. Unternehmen, die
Nachhaltigkeit als Kerngeschäftsprinzip verankern und nicht nur als reine
Compliance- oder Semantikfrage betrachten, sind für den langfristigen
Wettbewerb besser gerüstet. Finanzinstitute müssen in Daten, Systeme und
Fachwissen investieren, um Nachhaltigkeit in ihre Geschäftsprozesse zu
integrieren und Transparenz gegenüber Regulierungsbehörden und Investoren zu
wahren. Institutionen, die sich an diese Veränderungen anpassen und sie
begrüßen, werden am besten in der Lage sein, Risiken zu managen, neue Chancen
zu nutzen und dauerhaften Wert zu schaffen.
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DPAM - Degroof Petercam Asset Management
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